Fenster- und Türelemente eindichten

Gemäß EnEV (Energieeinsparverordnung) müssen die Fugen zwischen Fensterelementen und dem Wandkörper so ausgeführt werden, dass:

  • Feuchtigkeit von innen nicht in die Fuge eindringen kann.
  • die Fuge von außen schlagregendicht ausgeführt ist und eingetragene Feuchtigkeit einfach ausdiffundieren kann.
  • in der mittleren Ebene eine funktionierende Schall- und Wärmedämmung eingebaut ist.

Diese Vorgaben gelten für Neubau und Sanierung in gleicher Weise.

Mit KONTEX steht ein komplettes System zum fachgerechten Eindichten derartiger Fugen zur Verfügung.

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Watermann Kontor 2004